AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN : Edel­fuchs-Lodge Meier & Meier GbR

1 Geltungs­be­reich

1.1 Diese Geschäfts­be­din­gungen gelten für Verträge über die miet­weise Über­las­sung von Hotel­zim­mern zur Beher­ber­gung sowie alle in diesem Zusam­men­hang für den Kunden erbrachten weiteren Leis­tungen und Liefe­rungen des Hotels (Hotel­auf­nah­me­ver­trag). Der Begriff „Hotel­auf­nah­me­ver­trag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs‑, Gastaufnahme‑, Hotel‑, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weiter­ver­mie­tung der über­las­senen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beher­ber­gungs­zwe­cken bedürfen der vorhe­rigen Zustim­mung des Hotels in Text­form, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbe­dungen wird, soweit der Kunde nicht Verbrau­cher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen des Kunden finden nur Anwen­dung, wenn dies vorher ausdrück­lich in Text­form verein­bart wurde.

2 Vertrags­ab­schluss, Partner, Verjährung

2.1 Vertrags­partner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer­bu­chung in Text­form zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grund­sätz­lich in einem Jahr ab dem gesetz­li­chen Verjährungsbeginn.

Dies gilt nicht bei Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen und bei sons­tigen Ansprü­chen, sofern letz­tere auf einer vorsätz­li­chen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zung des Hotels beruhen.

3 Leis­tungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit­zu­halten und die verein­barten Leis­tungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer­über­las­sung und die von ihm in Anspruch genom­menen weiteren Leis­tungen verein­barten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauf­tragte Leis­tungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel veraus­lagt werden.

3.3 Die verein­barten Preise verstehen sich einschließ­lich der zum Zeit­punkt des Vertrags­schlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jewei­ligen Kommu­nal­recht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe, außer anders in der Buchungs­be­stä­ti­gung dargelegt.

Bei Ände­rung der gesetz­li­chen Umsatz­steuer oder der Neuein­füh­rung, Ände­rung oder Abschaf­fung lokaler Abgaben auf den Leis­tungs­ge­gen­stand nach Vertrags­schluss werden die Preise entspre­chend angepasst.

Bei Verträgen mit Verbrau­chern gilt dies nur, wenn der Zeit­raum zwischen Vertrags­ab­schluss und Vertrags­er­fül­lung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustim­mung zu einer vom Kunden gewünschten nach­träg­li­chen Verrin­ge­rung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leis­tung des Hotels oder der Aufent­halts­dauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sons­tigen Leis­tungen des Hotels ange­messen erhöht.

3.5 Rech­nungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rech­nung verein­bart, so hat die Zahlung – vorbe­halt­lich einer abwei­chenden Verein­ba­rung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rech­nung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6 Das Hotel ist berech­tigt, bei Vertrags­schluss vom Kunden eine ange­mes­sene Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung, zum Beispiel in Form einer Kredit­kar­ten­ga­rantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus­zah­lung und die Zahlungs­ter­mine können im Vertrag in Text­form verein­bart werden. Bei Voraus­zah­lungen oder Sicher­heits­leis­tungen für Pauschal­reisen bleiben die gesetz­li­chen Bestim­mungen unberührt.

Bei Zahlungs­verzug des Kunden gelten die gesetz­li­chen Regelungen.

3.7 In begrün­deten Fällen, zum Beispiel Zahlungs­rück­stand des Kunden oder Erwei­te­rung des Vertrags­um­fanges, ist das Hotel berech­tigt, auch nach Vertrags­schluss bis zu Beginn des Aufent­haltes eine Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung im Sinne vorste­hender Ziffer 3.6 oder eine Anhe­bung der im Vertrag verein­barten Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung bis zur vollen verein­barten Vergü­tung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berech­tigt, zu Beginn und während des Aufent­haltes vom Kunden eine ange­mes­sene Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung im Sinne vorste­hender Ziffer 3.6 für bestehende und künf­tige Forde­rungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorste­hender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstrei­tigen oder rechts­kräf­tigen Forde­rung gegen­über einer Forde­rung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.10 Der Kunde ist damit einver­standen, dass ihm die Rech­nung auf elek­tro­ni­schem Weg über­mit­telt werden kann.

4 Rück­tritt des Kunden (Abbe­stel­lung, Stor­nie­rung) / Nicht­in­an­spruch­nahme der Leis­tungen des Hotels (No Show)

4.1 Ein Rück­tritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlos­senen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rück­tritts­recht im Vertrag ausdrück­lich verein­bart wurde, ein gesetz­li­ches Rück­tritts­recht besteht oder wenn das Hotel der Vertrags­auf­he­bung ausdrück­lich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kosten­freien Rück­tritt vom Vertrag verein­bart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück­treten, ohne Zahlungs- oder Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Hotels auszulösen.

4.3 Ist ein Rück­tritts­recht nicht verein­bart oder bereits erlo­schen, besteht auch kein gesetz­li­ches Rück­tritts- oder Kündi­gungs­recht und stimmt das Hotel einer Vertrags­auf­he­bung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die verein­barte Vergü­tung trotz Nicht­in­an­spruch­nahme der Leis­tung. Das Hotel hat die Einnahmen aus ander­wei­tiger Vermie­tung der Zimmer sowie die ersparten Aufwen­dungen anzurechnen.

Werden die Zimmer nicht ander­weitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwen­dungen pauscha­lieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremd­leis­tungen, 70% für vorab verein­barte Speisen- und Geträn­kel­eis­tungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nach­weis frei, dass der vorge­nannte Anspruch nicht oder nicht in der gefor­derten Höhe entstanden ist.

4.4 Stor­nie­rungs­ge­bühren, sofern bei der Buchung nicht anders verein­bart, fallen zeit­lich wie folgt an:

Bei Einzel­zim­mer­ver­mie­tung:

  • Bei Buchung einer Rate mit Voraus­zah­lung ist keine kosten­freie Stor­nie­rung mehr möglich. Der bezahlte
    Gesamt­be­trag fällt in Form einer Stor­no­ge­bühr an.
  • bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • bis 7 Tage vor Anreise: 40%  des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremdleistungen
  • bis 3 Tage vor Anreise: 70%  des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremd­leis­tungen, 50% für vorab verein­barte Speisen- und Getränkeleistungen
  • danach: 90%  des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremd­leis­tungen, 70% für vorab verein­barte Speisen- und Getränkeleistungen

Bei Weih­nachts- und Silves­ter­bu­chungen (alle Buchungen zwischen dem 24.12. und 02.02.)

  • bis 28 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • bis 14 Tage vor Anreise: 40%  des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremdleistungen
  • bis 7 Tage vor Anreise: 70%  des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremd­leis­tungen, 50% für vorab verein­barte Speisen- und Getränkeleistungen
  • danach: 90%  des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremd­leis­tungen, 70% für vorab verein­barte Speisen- und Getränkeleistungen

Bei Buchung einer Veran­stal­tung mit entspre­chendem Veranstaltungsvertrag: 

  • bis 9 Monate vor Anreise: Planungs­pau­schale in Höhe von EUR 250 wird in Rech­nung gestellt. Weitere Stor­nie­rungs­kosten fallen nicht an.
  • bis 3 Monate vor Anreise: 50%  des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremdleistungen
  • bis 1 Monat vor Anreise: 75%  des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremdleistungen
  • danach: 90%  des vertrag­lich verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremd­leis­tungen, 70% für vorab verein­barte Speisen- und Geträn­kel­eis­tungen, sofern vertrag­lich nicht verein­bart, wird ein Menü­preis in Höhe von EUR 42,50 pro Person und eine Geträn­ke­pau­schale in Höhe von EUR 42,50 pro Person als Grund­lage zur Berech­nung verwendet.
  • Die finale Perso­nen­zahl kann dem Hotel bis 7 Tage vor der Veran­stal­tung mitge­teilt werden. Die Zahl dient  als Rechnungsgrundlage. 

5 Rück­tritt des Hotels

5.1 Sofern verein­bart wurde, dass der Kunde inner­halb einer bestimmten Frist kosten­frei vom Vertrag zurück­treten kann, ist das Hotel in diesem Zeit­raum seiner­seits berech­tigt, vom Vertrag zurück­zu­treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertrag­lich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rück­frage des Hotels mit ange­mes­sener Frist­set­zung auf sein Recht zum Rück­tritt nicht verzichtet. Dies gilt entspre­chend bei Einräu­mung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rück­frage des Hotels mit ange­mes­sener Frist­set­zung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 verein­barte oder verlangte Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung auch nach Verstrei­chen einer vom Hotel gesetzten ange­mes­senen Nach­frist nicht geleistet, so ist das Hotel eben­falls zum Rück­tritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berech­tigt, aus sach­lich gerecht­fer­tigtem Grund vom Vertrag außer­or­dent­lich zurück­zu­treten, insbe­son­dere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertre­tende Umstände die Erfül­lung des Vertrages unmög­lich machen;
  • Zimmer oder Räume schuld­haft unter irre­füh­render oder falscher Angabe oder Verschweigen wesent­li­cher Tatsa­chen gebucht werden; wesent­lich kann dabei die Iden­tität des Kunden, die Zahlungs­fä­hig­keit oder der Aufent­halts­zweck sein;
  • das Hotel begrün­deten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inan­spruch­nahme der Leis­tung den reibungs­losen Geschäfts­be­trieb, die Sicher­heit oder das Ansehen des Hotels in der Öffent­lich­keit gefährden kann, ohne dass dies dem Herr­schafts- bzw. Orga­ni­sa­ti­ons­be­reich des Hotels zuzu­rechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufent­haltes geset­zes­widrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berech­tigte Rück­tritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Scha­dens­er­satz. Sollte bei einem Rück­tritt des Hotels ein Scha­den­er­satz­an­spruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauscha­lieren oder entspre­chend der vertrag­lich fest­ge­legten Stor­nie­rungs­ge­bühren in Rech­nung stellen. 

6 Zimmer­be­stel­lung, ‑Über­gabe und –Rück­gabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereit­stel­lung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrück­lich in Text­form verein­bart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des verein­barten Anrei­se­tages zur Verfü­gung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am verein­barten Abrei­setag sind die Zimmer dem Hotel spätes­tens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfü­gung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspä­teten Räumung des Zimmers für dessen Vertrag über­schrei­tende Nutzung € 25 pro ange­fan­gene Stunde in Rech­nung stellen. Vertrag­liche Ansprüche des Kunden werden hier­durch nicht begründet. Ihm steht es frei nach­zu­weisen, dass dem Hotel kein oder ein wesent­lich nied­ri­gerer Anspruch auf Nutzungs­ent­gelt entstanden ist. Vertrag­liche Ansprüche des Kunden werden hier­durch nicht begründet. Ihm steht es frei nach­zu­weisen, dass dem Hotel kein oder ein wesent­lich nied­ri­gerer Anspruch auf Nutzungs­ent­gelt entstanden ist. 

7 Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertre­tende Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit. Weiterhin haftet es für sons­tige Schäden, die auf einer vorsätz­li­chen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zung des Hotels bezie­hungs­weise auf einer vorsätz­li­chen oder fahr­läs­sigen Verlet­zung von vertrags­ty­pi­schen Pflichten des Hotels beruhen. Vertrags­ty­pi­sche Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertrages erst ermög­li­chen und auf deren Erfül­lung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflicht­ver­let­zung des Hotels steht die eines gesetz­li­chen Vertre­ters oder Erfül­lungs­ge­hilfen gleich. Weiter­ge­hende Scha­dens­er­satz­an­sprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht ander­weitig gere­gelt, ausge­schlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leis­tungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unver­züg­liche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut­bare beizu­tragen, um die Störung zu beheben und einen mögli­chen Schaden gering zu halten.

7.2 Für einge­brachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen. Sofern der Kunde Geld, Wert­pa­piere und Kost­bar­keiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sons­tige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzu­bringen wünscht, bedarf dies einer geson­derten Aufbe­wah­rungs­ver­ein­ba­rung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stell­platz auf dem Hotel­park­platz, auch gegen Entgelt, zur Verfü­gung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah­rungs­ver­trag zustande. Bei Abhan­den­kommen oder Beschä­di­gung auf dem Hotel­grund­stück abge­stellter oder rangierter Kraft­fahr­zeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorste­henden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 Schluss­be­stim­mungen

8.1 Ände­rungen und Ergän­zungen des Vertrages, der Antrags­an­nahme oder dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen sollen in Text­form erfolgen. Einsei­tige Ände­rungen oder Ergän­zungen sind unwirksam.

8.2 Ist der Kunde Kauf­mann oder juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts, ist ausschließ­li­cher Gerichts­stand Meier & Meier GbR Haupt­straße 81 in 77815 Bühl. Das Hotel kann wahl­weise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt für Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohn­sitz nicht in einem Mitglieds­staat der EU haben. 

8.3 Es gilt deut­sches Recht. Die Anwen­dung des UN-Kauf­rechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entspre­chend der gesetz­li­chen Verpflich­tung weist das Hotel darauf hin, dass die Euro­päi­sche Union eine Online-Platt­form zur außer­ge­richt­li­chen Beile­gung von verbrau­cher­recht­li­chen Strei­tig­keiten („OSPlatt­form“) einge­richtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streit­be­teil­tungs­ver­fahren vor Verbrau­cher­schlich­tungs­stellen teil