AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN :
Edel­fuchs-Lodge Schoe­nen­berg GmbH

 

Die Edel­fuchs-Lodge wird von der Schoe­nen­berg GmbH betrieben.
Diese AGB gelten für alle mit der Schoe­nen­berg GmbH geschlos­senen Verträge im
Zusam­men­hang mit dem Betrieb der Edelfuchs-Lodge.

 

1 Geltungs­be­reich

 

1.1 Diese Geschäfts­be­din­gungen gelten für Verträge über
die miet­weise Über­las­sung von Hotel­zim­mern zur Beher­ber­gung sowie alle in
diesem Zusam­men­hang für den Kunden erbrachten weiteren Leis­tungen und
Liefe­rungen des Hotels (Hotel­auf­nah­me­ver­trag). Der Begriff „Hotel­auf­nah­me­ver­trag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs‑, Gastaufnahme‑, Hotel‑,
Hotel­zim­mer­ver­trag.

 

1.2 Die Weiter­ver­mie­tung oder Nutzung der
Zimmer zu anderen Zwecken als der Beher­ber­gung bedarf der vorhe­rigen
schrift­li­chen Zustim­mung des Hotels. Die Rege­lung des § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
gilt nicht, wenn der Kunde kein Verbrau­cher im Sinne von § 13 BGB ist.

 

1.3 Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen des Kunden finden nur
Anwen­dung, wenn dies vorher ausdrück­lich in Text­form verein­bart wurde.

 

2 Vertrags­ab­schluss, Partner,
Verjäh­rung

 

2.1 Vertrags­partner sind die Schoe­nen­berg GmbH und der Kunde. Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer­bu­chung in Text­form zu bestätigen.

 

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grund­sätz­lich in einem Jahr ab dem gesetz­li­chen Verjährungsbeginn.

 

Dies gilt nicht bei
Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen und bei sons­tigen Ansprü­chen, sofern letz­tere auf
einer vorsätz­li­chen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zung des Hotels
beruhen.

 

3 Leis­tungen, Preise, Zahlung,
Aufrech­nung

 

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereit­zu­halten und die verein­barten Leis­tungen zu erbringen.

 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer­über­las­sung
und die von ihm in Anspruch genom­menen weiteren Leis­tungen verein­barten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt
oder über das Hotel beauf­tragte Leis­tungen, die durch Dritte erbracht und vom
Hotel veraus­lagt werden.

 

3.3 Die verein­barten Preise verstehen sich einschließ­lich
der zum Zeit­punkt des Vertrags­schlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jewei­ligen Kommu­nal­recht vom
Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe, außer anders in der
Buchungs­be­stä­ti­gung dargelegt.

 

Bei Ände­rung der gesetz­li­chen
Umsatz­steuer oder der Neuein­füh­rung, Ände­rung oder Abschaf­fung lokaler Abgaben
auf den Leis­tungs­ge­gen­stand nach Vertrags­schluss werden die Preise entspre­chend
ange­passt.

 

Bei Verträgen mit Verbrau­chern
gilt dies nur, wenn der Zeit­raum zwischen Vertrags­ab­schluss und
Vertrags­er­fül­lung vier Monate überschreitet.

 

 

3.4 Das Hotel kann seine Zustim­mung zu einer vom Kunden
gewünschten nach­träg­li­chen Verrin­ge­rung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leis­tung des Hotels oder der Aufent­halts­dauer des Kunden davon abhängig machen,
dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sons­tigen Leis­tungen des
Hotels ange­messen erhöht.

 

3.5 Rech­nungen des Hotels sind sofort nach Zugang in
voller Höher zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rech­nung verein­bart, so hat
die Zahlung – vorbe­halt­lich einer abwei­chenden Verein­ba­rung – binnen zehn Tagen
ab Zugang der Rech­nung ohne Abzug zu erfolgen.

 

3.6 Das Hotel ist berech­tigt, bei Vertrags­schluss vom
Kunden eine ange­mes­sene Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung, zum Beispiel in
Form einer Kredit­kar­ten­ga­rantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus­zah­lung und
die Zahlungs­ter­mine können im Vertrag in Text­form verein­bart werden. Bei
Voraus­zah­lungen oder Sicher­heits­leis­tungen für Pauschal­reisen bleiben die
gesetz­li­chen Bestim­mungen unberührt.

 

Bei Zahlungs­verzug des Kunden
gelten die gesetz­li­chen Regelungen.

 

3.7 In begrün­deten Fällen, zum Beispiel Zahlungs­rück­stand
des Kunden oder Erwei­te­rung des Vertrags­um­fanges, ist das Hotel berech­tigt,
auch nach Vertrags­schluss bis zu Beginn des Aufent­haltes eine Voraus­zah­lung
oder Sicher­heits­leis­tung im Sinne vorste­hender Ziffer 3.6 oder eine Anhe­bung
der im Vertrag verein­barten Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung bis zur
vollen verein­barten Vergü­tung zu verlangen.

 

3.8 Das Hotel ist ferner berech­tigt, zu Beginn und
während des Aufent­haltes vom Kunden eine ange­mes­sene Voraus­zah­lung oder
Sicher­heits­leis­tung im Sinne vorste­hender Ziffer 3.6 für bestehende und
künf­tige Forde­rungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorste­hender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

 

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstrei­tigen oder
rechts­kräf­tigen Forde­rung gegen­über einer Forde­rung des Hotels aufrechnen oder
verrechnen.

 

3.10 Der Kunde ist damit einver­standen, dass ihm die
Rech­nung auf elek­tro­ni­schem Weg über­mit­telt werden kann.

 

4 Rück­tritt des Kunden
(Abbe­stel­lung, Stor­nie­rung) / Nicht­in­an­spruch­nahme der Leis­tungen des Hotels
(No Show)

 

4.1 Ein Rück­tritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlos­senen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rück­tritts­recht im Vertrag
ausdrück­lich verein­bart wurde, ein gesetz­li­ches Rück­tritts­recht besteht oder
wenn das Hotel der Vertrags­auf­he­bung ausdrück­lich zustimmt.

 

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin
zum kosten­freien Rück­tritt vom Vertrag verein­bart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurück­treten, ohne Zahlungs- oder Scha­dens­er­satz­an­sprüche des
Hotels auszu­lösen.

 

4.3 Ist ein Rück­tritts­recht nicht verein­bart oder bereits
erlo­schen, besteht auch kein gesetz­li­ches Rück­tritts- oder Kündi­gungs­recht und
stimmt das Hotel einer Vertrags­auf­he­bung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch
auf die verein­barte Vergü­tung trotz Nicht­in­an­spruch­nahme der Leis­tung. Das
Hotel hat die Einnahmen aus ander­wei­tiger Vermie­tung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwen­dungen anzurechnen.

 

Werden die Zimmer nicht
ander­weitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwen­dungen
pauscha­lieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertrag­lich
verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für
Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremd­leis­tungen, 70% für vorab verein­barte Speisen-
und Geträn­kel­eis­tungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nach­weis frei, dass der
vorge­nannte Anspruch nicht oder nicht in der gefor­derten Höhe entstanden ist.

 

4.4 Stor­nie­rungs­ge­bühren,
sofern bei der Buchung nicht anders verein­bart, fallen zeit­lich wie folgt an: 

Bei Einzel­zim­mer­ver­mie­tung:

·      
Bei Buchung
einer Rate mit Voraus­zah­lung ist keine kosten­freie Stor­nie­rung mehr möglich. Der
bezahlte Gesamt­be­trag fällt in Form einer Stor­no­ge­bühr an.

·      
bis 14 Tage vor
Anreise: kosten­frei

·      
bis 7 Tage vor
Anreise: 40%
 des vertrag­lich
verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für
Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremdleistungen

·      
bis 3 Tage vor
Anreise:
70%  des vertrag­lich verein­barten Preises für
Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit
Fremd­leis­tungen, 50% für vorab verein­barte Speisen- und Getränkeleistungen

·      
danach: 90%  des vertrag­lich verein­barten Preises für
Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit
Fremd­leis­tungen, 70% für vorab verein­barte Speisen- und Getränkeleistungen

 

Bei
Silves­ter­bu­chungen:

·      
bis 28 Tage vor
Anreise: kosten­frei

·      
bis 14 Tage vor
Anreise: 40%
 des vertrag­lich
verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für
Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremdleistungen

·      
bis 7 Tage vor
Anreise:
70%  des vertrag­lich verein­barten Preises für
Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit
Fremd­leis­tungen, 50% für vorab verein­barte Speisen- und Getränkeleistungen

·      
danach: 90%  des vertrag­lich verein­barten Preises für
Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit
Fremd­leis­tungen, 70% für vorab verein­barte Speisen- und Getränkeleistungen

 

Bei
Buchung einer Veran­stal­tung mit entspre­chendem Veranstaltungsvertrag: 

·      
bis 9 Monate vor
Anreise: Planungs­pau­schale in Höhe von EUR 250 wird in Rech­nung gestellt.
Weitere Stor­nie­rungs­kosten fallen nicht an.

·      
bis 3 Monate vor
Anreise: 50%
 des vertrag­lich
verein­barten Preises für Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für
Pauschal­ar­ran­ge­ments mit Fremdleistungen

·      
bis 1 Monat vor
Anreise:
75%  des vertrag­lich verein­barten Preises für
Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit
Fremd­leis­tungen

·      
danach: 90%  des vertrag­lich verein­barten Preises für
Über­nach­tung mit oder ohne Früh­stück sowie für Pauschal­ar­ran­ge­ments mit
Fremd­leis­tungen, 70% für vorab verein­barte Speisen- und Geträn­kel­eis­tungen. Falls
kein konkreter Menü­preis und keine Geträn­ke­pau­schale vertrag­lich verein­bart
wurden, erfolgt die Berech­nung auf Basis eines Richt­werts von EUR 42,50 pro
Person für Menü und EUR 42,50 pro Person für Getränke.

 

5 Rück­tritt des Hotels

 

5.1 Sofern verein­bart wurde, dass der Kunde inner­halb
einer bestimmten Frist kosten­frei vom Vertrag zurück­treten kann, ist das Hotel
in diesem Zeit­raum seiner­seits berech­tigt, vom Vertrag zurück­zu­treten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertrag­lich gebuchten Zimmern vorliegen und
der Kunde auf Rück­frage des Hotels mit ange­mes­sener Frist­set­zung auf sein Recht
zum Rück­tritt nicht verzichtet. Dies gilt entspre­chend bei Einräu­mung einer
Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rück­frage des Hotels
mit ange­mes­sener Frist­set­zung nicht zur festen Buchung bereit ist.

 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7
verein­barte oder verlangte Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung auch nach
Verstrei­chen einer vom Hotel gesetzten ange­mes­senen Nach­frist nicht geleistet,
so ist das Hotel eben­falls zum Rück­tritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3 Ferner ist das Hotel berech­tigt, aus sach­lich
gerecht­fer­tigtem Grund vom Vertrag außer­or­dent­lich zurück­zu­treten, insbe­son­dere
falls

·      
höhere Gewalt
oder andere vom Hotel nicht zu vertre­tende Umstände die Erfül­lung des Vertrages
unmög­lich machen; Als höhere Gewalt gelten auch behörd­liche Anord­nungen oder
sons­tige Umstände, die eine Nutzung der Räum­lich­keiten erheb­lich einschränken
oder unmög­lich machen, wie z. B. pande­mie­be­dingte Maßnahmen;

·      
Zimmer oder
Räume schuld­haft unter irre­füh­render oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesent­li­cher Tatsa­chen gebucht werden; wesent­lich kann dabei die Iden­tität des
Kunden, die Zahlungs­fä­hig­keit oder der Aufent­halts­zweck sein;

·      
das Hotel
begrün­deten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inan­spruch­nahme der Leis­tung
den reibungs­losen Geschäfts­be­trieb, die Sicher­heit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffent­lich­keit gefährden kann, ohne dass dies dem Herr­schafts- bzw.
Orga­ni­sa­ti­ons­be­reich des Hotels zuzu­rechnen ist;

·      
der Zweck bzw.
der Anlass des Aufent­haltes geset­zes­widrig ist;

·      
ein Verstoß
gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

 

5.4 Der berech­tigte Rück­tritt des Hotels begründet keinen
Anspruch des Kunden auf Scha­dens­er­satz. Sollte bei einem Rück­tritt des Hotels
ein Scha­den­er­satz­an­spruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das
Hotel diesen pauscha­lieren oder entspre­chend der vertrag­lich fest­ge­legten
Stor­nie­rungs­ge­bühren in Rech­nung stellen. 

 

6 Zimmer­be­stel­lung, ‑Über­gabe und
–Rück­gabe

 

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereit­stel­lung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrück­lich in Text­form
verein­bart wurde.

 

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des
verein­barten Anrei­se­tages zur Verfü­gung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereit­stel­lung.

 

6.3 Am verein­barten Abrei­setag sind die Zimmer dem Hotel
spätes­tens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfü­gung zu stellen. Danach kann das Hotel
aufgrund der verspä­teten Räumung des Zimmers für dessen Vertrag über­schrei­tende
Nutzung € 25 pro ange­fan­gene Stunde in Rech­nung stellen. Vertrag­liche Ansprüche
des Kunden werden hier­durch nicht begründet. Ihm steht es frei nach­zu­weisen,
dass dem Hotel kein oder ein wesent­lich nied­ri­gerer Anspruch auf
Nutzungs­ent­gelt entstanden ist. Vertrag­liche Ansprüche des Kunden werden
hier­durch nicht begründet. Ihm steht es frei nach­zu­weisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesent­lich nied­ri­gerer Anspruch auf Nutzungs­ent­gelt entstanden
ist. 

 

 

7 Haftung des Hotels

 

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertre­tende Schäden
aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit. Weiterhin
haftet es für sons­tige Schäden, die auf einer vorsätz­li­chen oder grob
fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zung des Hotels bezie­hungs­weise auf einer
vorsätz­li­chen oder fahr­läs­sigen Verlet­zung von vertrags­ty­pi­schen Pflichten des
Hotels beruhen. Vertrags­ty­pi­sche Pflichten sind solche Pflichten, die die
ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertrages erst ermög­li­chen und auf deren
Erfül­lung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflicht­ver­let­zung des
Hotels steht die eines gesetz­li­chen Vertre­ters oder Erfül­lungs­ge­hilfen gleich.
Weiter­ge­hende Scha­dens­er­satz­an­sprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
ander­weitig gere­gelt, ausge­schlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leis­tungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unver­züg­liche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumut­bare beizu­tragen, um die Störung zu beheben und einen
mögli­chen Schaden gering zu halten.

 

7.2 Für einge­brachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen. Sofern der Kunde Geld, Wert­pa­piere und
Kost­bar­keiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sons­tige Sachen mit
einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzu­bringen wünscht, bedarf dies einer
geson­derten Aufbe­wah­rungs­ver­ein­ba­rung mit dem Hotel.

 

7.3 Soweit dem Kunden ein Stell­platz auf dem
Hotel­park­platz, auch gegen Entgelt, zur Verfü­gung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwah­rungs­ver­trag zustande. Bei Abhan­den­kommen oder Beschä­di­gung auf dem
Hotel­grund­stück abge­stellter oder rangierter Kraft­fahr­zeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorste­henden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

 

8 Schluss­be­stim­mungen

 

8.1 Ände­rungen und Ergän­zungen des Vertrages, der
Antrags­an­nahme oder dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen sollen in Text­form
erfolgen. Einsei­tige Ände­rungen oder Ergän­zungen sind unwirksam.

 

8.2 Ist der Kunde Kauf­mann oder juris­ti­sche Person des
öffent­li­chen Rechts, ist ausschließ­li­cher Gerichts­stand Schoe­nen­berg GmbH,
Hunds­bachstr. 3, 77830 Bühlertal. Das Hotel kann wahl­weise den Kunden aber auch
am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt für Kunden, die nicht unter Satz 1
fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohn­sitz nicht in einem Mitglieds­staat der EU
haben. 

 

8.3 Es gilt deut­sches Recht. Die Anwen­dung des
UN-Kauf­rechts ist ausgeschlossen.

 

8.4
Entspre­chend der gesetz­li­chen Verpflich­tung weist das Hotel darauf hin, dass
die Euro­päi­sche Union eine Online-Platt­form zur außer­ge­richt­li­chen Beile­gung
von verbrau­cher­recht­li­chen Strei­tig­keiten („OSPlatt­form“) einge­richtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streit­be­teil­tungs­ver­fahren
vor Verbrau­cher­schlich­tungs­stellen teil.