AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN :
Edelfuchs-Lodge Schoenenberg GmbH
Die Edelfuchs-Lodge wird von der Schoenenberg GmbH betrieben.
Diese AGB gelten für alle mit der Schoenenberg GmbH geschlossenen Verträge im
Zusammenhang mit dem Betrieb der Edelfuchs-Lodge.
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in
diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs‑, Gastaufnahme‑, Hotel‑,
Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Weitervermietung oder Nutzung der
Zimmer zu anderen Zwecken als der Beherbergung bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Die Regelung des § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
gilt nicht, wenn der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, Partner,
Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die Schoenenberg GmbH und der Kunde. Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei
Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung,
Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt
oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom
Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich
der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom
Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe, außer anders in der
Buchungsbestätigung dargelegt.
Bei Änderung der gesetzlichen
Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben
auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst.
Bei Verträgen mit Verbrauchern
gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden
gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen,
dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des
Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang in
voller Höher zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat
die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in
Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden
gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand
des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt,
auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung
der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur
vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und
während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und
künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die
Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
(No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag
ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder
wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin
zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits
erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und
stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch
auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das
Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht
anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für vorab vereinbarte Speisen-
und Getränkeleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 Stornierungsgebühren,
sofern bei der Buchung nicht anders vereinbart, fallen zeitlich wie folgt an:
Bei Einzelzimmervermietung:
·
Bei Buchung
einer Rate mit Vorauszahlung ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich. Der
bezahlte Gesamtbetrag fällt in Form einer Stornogebühr an.
·
bis 14 Tage vor
Anreise: kostenfrei
·
bis 7 Tage vor
Anreise: 40% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen
·
bis 3 Tage vor
Anreise: 70% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen, 50% für vorab vereinbarte Speisen- und Getränkeleistungen
·
danach: 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen, 70% für vorab vereinbarte Speisen- und Getränkeleistungen
Bei
Silvesterbuchungen:
·
bis 28 Tage vor
Anreise: kostenfrei
·
bis 14 Tage vor
Anreise: 40% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen
·
bis 7 Tage vor
Anreise: 70% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen, 50% für vorab vereinbarte Speisen- und Getränkeleistungen
·
danach: 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen, 70% für vorab vereinbarte Speisen- und Getränkeleistungen
Bei
Buchung einer Veranstaltung mit entsprechendem Veranstaltungsvertrag:
·
bis 9 Monate vor
Anreise: Planungspauschale in Höhe von EUR 250 wird in Rechnung gestellt.
Weitere Stornierungskosten fallen nicht an.
·
bis 3 Monate vor
Anreise: 50% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen
·
bis 1 Monat vor
Anreise: 75% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen
·
danach: 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen, 70% für vorab vereinbarte Speisen- und Getränkeleistungen. Falls
kein konkreter Menüpreis und keine Getränkepauschale vertraglich vereinbart
wurden, erfolgt die Berechnung auf Basis eines Richtwerts von EUR 42,50 pro
Person für Menü und EUR 42,50 pro Person für Getränke.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb
einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel
in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer
Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7
vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere
falls
·
höhere Gewalt
oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen; Als höhere Gewalt gelten auch behördliche Anordnungen oder
sonstige Umstände, die eine Nutzung der Räumlichkeiten erheblich einschränken
oder unmöglich machen, wie z. B. pandemiebedingte Maßnahmen;
·
Zimmer oder
Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
·
das Hotel
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
·
der Zweck bzw.
der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
·
ein Verstoß
gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt des Hotels
ein Schadenersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das
Hotel diesen pauschalieren oder entsprechend der vertraglich festgelegten
Stornierungsgebühren in Rechnung stellen.
6 Zimmerbestellung, ‑Übergabe und
–Rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertrag überschreitende
Nutzung € 25 pro angefangene Stunde in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen,
dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin
haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit
einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer
gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Schoenenberg GmbH,
Hundsbachstr. 3, 77830 Bühlertal. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch
am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt für Kunden, die nicht unter Satz 1
fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU
haben.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass
die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung
von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeteiltungsverfahren
vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.